Wasserschaden - wann welche Versicherung zahlt
Schäden am Haus – ein Fall für die Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherungen decken Wasserschäden im Haus ab, die durch Lecks in Leitungen entstehen, sei es in Trinkwasserleitungen, Abwasserrohren oder angeschlossenen Schläuchen wie denen einer Waschmaschine. Dazu zählen auch Heizungsleitungen, Radiatoren und Boiler sowie Rohre von Klimageräten. Ausnahmen bilden Regenrinnen und Badebecken sowie Schäden durch Hochwasser oder Rückstau, insbesondere wenn übermäßiger Regen die Kanalisation verstopft und Abwasser ins Haus gelangt. Hierfür ist eine separate Elementarschadenversicherung erforderlich. Ebenso sind Schäden, bei denen Wasser von einem Balkon oder einer Terrasse eindringt, meist ausgeschlossen, vor allem wenn Abläufe durch Schmutz blockiert sind. Viele Angebote decken nur interne Schäden ab und nicht solche, die von externen Rohren herrühren.
Das Wohngebäude und alle fest integrierten Bestandteile sind abgedeckt, einschließlich Elementen wie Heizkörpern, Waschbecken und Markisen. Wenn der Eigentümer sie bei der Policierung angibt, sind auch Nebengebäude wie Garagen und Carports versichert. Je nach Versicherung werden nicht nur die direkten Kosten zur Behebung von Wasserschäden abgedeckt, sondern auch finanzielle Einbußen durch Mietausfälle oder Mietminderungen.
Was ist in der Hausratversicherung enthalten?
Hausratversicherungen schützen den Hausrat - von Möbeln bis zu Verbrauchsgütern - vor Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Feuer, Blitzschlag und Einbruchdiebstahl. Zusatzkosten wie Aufräumarbeiten, Schutzmaßnahmen oder Hotelübernachtungen sind ebenfalls gedeckt. Der Schutz kann um Optionen wie Fahrraddiebstahl oder Elementar- und Überspannungsschäden erweitert werden. Je nach Wohnort, Wohnungsgröße, Wert des Hausrats und gewähltem Deckungsumfang variieren die Kosten einer Hausratversicherung.
Wie viel zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschaden?
Die Hausratversicherung wird in den meisten Fällen zum Neuwert abgeschlossen, sodass die Kosten für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Gegenstände übernommen werden. Alle Risiken werden zusammen versichert, weshalb nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im gewerblichen Bereich sind spezialisierte Versicherungspakete üblich, die bestimmte Risiken wie Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl isoliert abdecken.
Um im Schadensfall ausreichend versichert zu sein, muss der Wert des Hausrats richtig eingeschätzt werden. Dabei sollten nicht nur die offensichtlichen Wertgegenstände wie Elektronik oder Schmuck berücksichtigt werden. Oft werden Gegenstände wie Kleidung, Bücher oder Küchenutensilien übersehen. Eine detaillierte Bestandsaufnahme und laufende Aktualisierungen, insbesondere nach größeren Anschaffungen, sind unerlässlich, um den tatsächlichen Wert des Hausrats zu kennen und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
Kein Anspruch auf Neuverfliesung
Besonders unangenehm wird es, wenn sich das Leck dort befindet, wo Wasserleitungen unter den Fliesen verlaufen. Ob Fliesenspiegel in der Küche oder gefliestes Badezimmer, in solchen Fällen stellt sich häufig heraus, dass identische Fliesenfarbtöne nicht mehr erhältlich sind. Versicherungen übernehmen in der Regel nur die Kosten für die Neuverfliesung des unmittelbar betroffenen Bereichs und nicht des gesamten Raumes.
Geringfügige Farbunterschiede bei den Ersatzfliesen müssen akzeptiert werden, beispielsweise wenn nur der schadhafte Bodenbereich neu gefliest wird, wie in einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. 4 U 111/05) festgelegt wurde. Ähnlich verhält es sich, wenn lediglich die Frontschürze und die Ränder der Badewanne sowie ein kleiner Bereich unter der Toilette betroffen sind (Landgericht Düsseldorf, Az. 11 O 614/03). Dabei wird als Maßstab herangezogen, welche Maßnahmen jemand ergreifen würde, der nicht versichert ist.
So können Wasserschäden vermieden werden
Leitungswasserschäden können Hausbesitzer und Mieter unvorbereitet treffen. Häufige Ursachen sind alte oder frostgeschädigte Wasserleitungen, verstopfte Rohre oder fehlerhafte Anschlüsse von Wasch- und Spülmaschinen. Doch es gibt vorbeugende Maßnahmen, um solche Schäden zu vermeiden. Eine regelmäßige Kontrolle der Leitungen und Anschlüsse sowie die Wartung der Heizung sind unerlässlich, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Verstopfungen in Wasserleitungen sollten rechtzeitig beseitigt werden, um einen kontinuierlichen Wasserfluss zu gewährleisten.
Vor allem in den kalten Monaten sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Es empfiehlt sich, alle Räume durchgehend zu beheizen - nicht nur bei Anwesenheit, sondern auch bei längerer Abwesenheit oder im Urlaub. Zur Vermeidung von Frostschäden ist vor Wintereinbruch das Abdrehen des Außenwasserhahns und das Ablassen des restlichen Wassers sinnvoll. Fenster, insbesondere im Keller, sollten geschlossen werden, um kalte Zugluft zu vermeiden. Zusätzliche Sicherheit bietet ein Leckageschutzsystem, das bei einem Leck die Wasserzufuhr unterbricht.
Wie bei einem Wasserschaden vorgegangen werden sollte
Bei einem Wasserschaden in der Wohnung ist schnelles Handeln gefragt. Zunächst ist es wichtig, die Wasserquelle so schnell wie möglich zu stoppen. Im Falle eines Rohrbruchs empfiehlt es sich, den zugehörigen Absperrhahn oder bei Bedarf den Hauptwasserhahn zuzudrehen. Sollte am Heizkörper Wasser austreten, kann das Nachziehen der Schraube oder Mutter an der undichten Stelle mit einer Rohrzange Abhilfe schaffen.
Ist viel Wasser ausgetreten, sollte umgehend der Strom im betroffenen Bereich abgeschaltet werden. Das verhindert mögliche Kurzschlüsse und schützt vor weiteren Gefahren. Danach gilt es, das ausgetretene Wasser zu entfernen und Möbel in trockene Bereiche zu verschieben. Dabei ist besondere Vorsicht bei Holzmöbeln geboten: Durch anhaltende Feuchtigkeit können sie Schäden erleiden. Schwere Möbel, die nicht einfach zu bewegen sind, sollten angehoben werden, eventuell durch das Unterlegen von Keilen.
Eine genaue Dokumentation des Schadens ist für die Versicherung und die eigene Übersicht von großer Bedeutung. Dabei sollten sowohl Übersichtsaufnahmen des gesamten betroffenen Bereichs als auch Detailfotos erstellt werden.
Nachdem der erste Schreck überwunden und erste Maßnahmen eingeleitet wurden, ist es wichtig, umgehend die Versicherung zu informieren. Ein schnelles Handeln ist hier essentiell, da eine verzögerte Meldung den Versicherungsschutz gefährden könnte. Mieter sollten zudem den Vermieter benachrichtigen, während Besitzer von Eigentumswohnungen die Hausverwaltung in Kenntnis setzen sollten.