Errichtung einer PV-Anlage auf einem Bestandsgebäude – Kann die vorhandene Zähleranlage weiter genutzt werden?
Bei der Installation einer PV-Anlage auf einem Bestandsgebäude stellt sich oft die Frage, ob die vorhandene Zähleranlage weiterhin genutzt werden kann. Die Errichtung einer PV-Anlage stellt eine Erweiterung, bzw. eine Änderung der gesamten elektrischen Anlage dar. Dabei müssen die aktuellen Normen, (u. a. VDE 0100-712, VDE AR-N 4100 und VDE AR-N 4105) umgesetzt werden. Dies kann zu Konflikten mit der bestehenden elektrischen Anlage führen.
Herausforderungen bei bestehenden Zähleranlagen Besonders kritisch sind ältere Zähleranlagen zu betrachten, da hier oft wichtige Komponenten wie SLS-Schalter, Überspannungsschutz oder APZFeld fehlen. Auch das vorhandene Leitungsnetz muss geprüft werden. Veraltete zweiadrige Leitungen oder stoffummantelte Leitungen in Bleirohren können problematisch sein und eine Modernisierung erforderlich machen.
Bestandsschutz und technische Anpassung. Bei der Erweiterung oder Modernisierung einer elektrischen Anlage stellt sich oft die Frage nach dem Bestandsschutz. Dieser Begriff stammt aus dem Baurecht und beschreibt Anlagen, die in ihrer ursprünglichen Form weiterbetrieben werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage entsprach bei der Errichtung den damals gültigen DIN VDE-Normen.
- Keine Folge-Normen oder andere Vorschriften erfordern eine Anpassung.
- Die Betriebsbedingungen entsprechen weiterhin denen zum Zeitpunkt der Errichtung.
- Es bestehen keine sicherheitsrelevanten Mängel.
Da die Errichtung einer PV-Anlage jedoch eine Anlagenerweiterung darstellt, muss mindestens der neue Anlagenteil nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik aufgebaut werden. Dies kann zu Konflikten mit der Altanlage führen, insbesondere im Bereich der Zähleranlage. Mögliche Konflikte mit der Altanlage Für den Betrieb einer PV-Anlage sind u. a. auch die aktuellen Anforderungen aus dem EnWG §14a relevant und verpflichtend einzuhalten. Ältere Zähleranlagen erfüllen diese Anforderungen nicht oder lassen sich nur schwer anpassen. In vielen Fällen ist daher eine neue Zähleranlage erforderlich. Auch die Endstromkreise müssen geprüft werden:
- Welche Leitungsarten sind vorhanden (zwei- oder dreiadrig)?
- Gibt es noch stoffummantelte Leitungen in Bleirohren?
Diese Faktoren können unerwartete Probleme verursachen, wenn sie nicht im Vorfeld berücksichtigt werden. Es ist unerlässlich, vor der Errichtung einer PV-Anlage die bestehende elektrische Infrastruktur genau zu analysieren, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
