Brandschutz von Abwasserleitungen in Mischinstallation
Mischinstallation – Metallrohre mit Anschluß von Kunststoffrohren
Neue brandschutztechnische Anforderungen bei Mischinstallationen von Abflussrohren
Die Mischinstallation von nichtbrennbaren und brennbaren Abflussrohren ist in Deutschland seit Jahrzehnten gängige Praxis. Das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) hat darüber informiert, dass für Mischinstallationen aus Metallrohren mit Anschluss an Kunststoffrohren ab dem 01.01.2013 als Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Brandabschottungen keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) mehr erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).
Gängige Praxis bei Mischinstallationen von Abflussrohren
Für viele Sanitärfachleute hat sich bisher die Mischinstallation von Hausentwässerungsleitungen in der Praxis bewährt.Im Allgemeinen werden für die geschossübergreifenden Fallleitungen nichtbrennbare gusseiserne Abflussrohrsysteme und für die Anschlussleitungen in den Geschossen brennbare Kunststoffabflussrohrsysteme (z.B. HT-Rohr, Raupiano-Rohr, Skolan-Rohr) verwendet.
Was muss beachtet werden?
Nach neuesten Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin heißt es zu Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren wie folgt:
“Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 01.01.2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an <link mail>Herrn Ingolf Börner in unserem Unternehmen.