Ab 01.01.2015 tritt neues Eichgesetz in Kraft

Das alte Eichgesetz (EichG) und Eichordnung (EichO) sind damit nicht mehr gültig.

Für die Verwender von Messgeräten und neu auch von Messwerten ergeben sich dadurch neue Regelungen.

Die neue Anzeigepflicht gilt für neue bzw. erneuerte Geräte ab Einbaudatum 01.01.2015. Zuständig ist das für den jeweiligen Einbauort zuständige Eichamt. Ein entsprechendes Infoblatt kann auf der Internetseite der Eichaufsichtsbehörde eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Neue Gesetzgebung Eichwesen für Sachsen.

Eichfristen von eichpflichtigen Zählern (Beispiele):

  • Gaszähler aller 8 Jahre
  • Kaltwasserzähler aller 6 Jahre
  • Stromzähler aller 16 Jahre
  • Wärmezähler aller 5 Jahre
  • Warmwasserzähler aller 5 Jahren

 

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